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   BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 625/05   

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BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 625/05 (https://dejure.org/2007,11297)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.2007 - 1 BvR 625/05 (https://dejure.org/2007,11297)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 1 BvR 625/05 (https://dejure.org/2007,11297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Ersatz eines Verdienstausfallschadens; Abhängigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe von einer hinreichenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Verfehlung des Zwecks der Prozesskostenhilfe durch "Überspannung" ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für einen Schadensersatzanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 290
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.11.2000 - VI ZR 352/99

    Anspruchsübergang auf den Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 625/05
    Eine Anrechnung kommt nach Rechtsprechung und Literatur im Hinblick auf den Zweck von Sozialleistungen aber auch dann nicht in Betracht, wenn ausnahmsweise kein Forderungsübergang stattfindet (vgl. BGHZ 146, 108 ; Heinrichs, a.a.O., Vorb v § 249 Rn. 134 m.w.N.).

    In einer weiteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof zwar eine sachliche Kongruenz der Pflegegeldzahlung mit dem Schaden angenommen, eine Vorteilsanrechnung aber gleichwohl abgelehnt, da nach dem Rechtsgedanken des § 843 Abs. 4 BGB Leistungen des Sozialversicherungsträgers, die gerade im Hinblick auf die schadensbedingte Situation des Leistungsempfängers erbracht werden, den Schädiger nicht entlasten sollen (BGHZ 146, 108 ).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 625/05
    Dies bedeutet zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das ist namentlich der Fall, wenn durch Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht der Zweck der Prozesskostenhilfe deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 300/99

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen hinsichtlich rückständiger Anteile einer

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 625/05
    Deshalb komme auch eine Anrechnung unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - VI ZR 300/99 -, NJW-RR 2000, S. 1412 ).
  • Drs-Bund, 24.02.1999 - BT-Drs 14/407
    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 625/05
    Nach der Begründung des Gesetzgebers dient diese am 1. August 1999 in Kraft getretene Regelung der Förderung der Pflege im häuslichen Bereich; es soll sichergestellt werden, dass das Pflegegeld nicht nur dem Pflegebedürftigen selbst, sondern auch der Pflegeperson, die die häusliche Pflege unentgeltlich übernommen hat, möglichst ungeschmälert erhalten bleibt (vgl. BTDrucks 14/407, S. 4).
  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 625/05
    So besteht in der Regel keine Pflicht zur Erwerbstätigkeit, wenn minderjährige Kinder zu versorgen sind (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1984 - VI ZR 301/82 -, NJW 1984, S. 2520 ).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 625/05
    Zwischen Vor- und Nachteil muss eine zeitliche und sachliche Kongruenz bestehen, die beide "gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbindet" (vgl. BGHZ 77, 151 ; BGH, Urteil vom 6. Juni 1997 - V ZR 115/96 -, NJW 1997, S. 2378; Urteil vom 17. Oktober 2003 - V ZR 84/02 -, NJW-RR 2004, S. 79 ; Urteil vom 19. Januar 2005 - VIII ZR 139/04 -, NJW-RR 2005, S. 762 ).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 625/05
    Eine solche Überspannung ist anzunehmen, wenn die Gerichte schwierige Rechtsfragen, die in vertretbarer Weise auch anders beantwortet werden können, ohne Erörterung dazu ergangener Rechtsprechung in Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend im Prozesskostenhilfeverfahren entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Februar 2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, S. 1857 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 139/04

    Fortsetzung eines Handelsvertretervertrages nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 625/05
    Zwischen Vor- und Nachteil muss eine zeitliche und sachliche Kongruenz bestehen, die beide "gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbindet" (vgl. BGHZ 77, 151 ; BGH, Urteil vom 6. Juni 1997 - V ZR 115/96 -, NJW 1997, S. 2378; Urteil vom 17. Oktober 2003 - V ZR 84/02 -, NJW-RR 2004, S. 79 ; Urteil vom 19. Januar 2005 - VIII ZR 139/04 -, NJW-RR 2005, S. 762 ).
  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89

    Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 625/05
    Danach ist der Geschädigte im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, die ihm verbliebene Arbeitskraft zur Abwendung oder Minderung des Erwerbsschadens zu verwenden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 -, NJW 1991, S. 1412 ).
  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 625/05
    Zwischen Vor- und Nachteil muss eine zeitliche und sachliche Kongruenz bestehen, die beide "gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbindet" (vgl. BGHZ 77, 151 ; BGH, Urteil vom 6. Juni 1997 - V ZR 115/96 -, NJW 1997, S. 2378; Urteil vom 17. Oktober 2003 - V ZR 84/02 -, NJW-RR 2004, S. 79 ; Urteil vom 19. Januar 2005 - VIII ZR 139/04 -, NJW-RR 2005, S. 762 ).
  • BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79

    Verzug der Verpflichtung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung;

  • KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18

    Eingetragene Genossenschaft: Schadensersatz wegen pflichtwidrigem Verkauf von

    Ein solcher Vorteilsausgleich ist nach wertender Betrachtung nur zu berücksichtigen, wenn dies dem Zweck des Ersatzanspruchs entspricht, für den Geschädigten unter Berücksichtigung der gesamten Interessenlage nach Treu und Glauben zumutbar ist und nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führt (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - VII ZR 233/08, Rn. 9, juris); zwischen Vor- und Nachteil muss eine zeitliche und sachliche Kongruenz bestehen, die beide "gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbindet" (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. Oktober 2007 - 1 BvR 625/05 -, Rn. 16, juris).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 51/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein

    Prozesskostenhilfe darf verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18, NJW 2020, 534 = juris, Rn. 27, und vom 11. Oktober 2007 - 1 BvR 625/05, BVerfGK 12, 290 = juris, Rn. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.2015 - 7 D 10372/15

    Prozesskostenhilfe für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag, weil dieser gegen GG

    Eine solche Überspannung ist anzunehmen, wenn die Gerichte schwierige Rechtsfragen, die in vertretbarer Weise auch anders beantwortet werden können, ohne Erörterung dazu ergangener Rechtsprechung in Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend im Prozesskostenhilfeverfahren entscheiden (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347 = juris, und Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 1 BvR 625/05 -, juris).
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